Objekte·Wohn- und Geschäftshaus

Schäden im Wohn- und Geschäftshaus, erledigt.

Laden, Praxis oder Gastronomie unten, Wohnungen oben. Zwei Arten von Mietern, zwei Arten von Verträgen, eine Police, die beides kennen muss. Der Agent koordiniert den Schaden über alle Etagen und liefert die Akte für Gebäudeversicherung, Gewerbemieter und Eigentümer.

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Was die Mischnutzung im Schadenfall besonders macht.

Im Wohn- und Geschäftshaus treffen zwei Welten aufeinander. Die Gewerbemieterin im Erdgeschoss hat Öffnungszeiten, Kundschaft und eine eigene Inhaltsversicherung. Die Mieter darüber haben Hausrat und ein Recht auf Mietminderung. Ein Wasserschaden aus dem zweiten Stock trifft beide.

Die Nutzung im Erdgeschoss bestimmt Prämie und Deckung. Ein Restaurant ist für den Versicherer etwas anderes als ein Büro. Wechselt der Mieter und mit ihm die Nutzung, ist das eine Gefahrerhöhung, die angezeigt werden muss (§ 23 VVG). Wer sie vergisst, riskiert die Kürzung.

Gewerbemietverträge übertragen die Instandhaltung oft teilweise auf den Mieter, Dach und Fach bleiben beim Eigentümer. Im Schadenfall muss jemand wissen, welcher Vertrag was sagt. Der Agent hat die Verträge je Einheit hinterlegt und sortiert die Zuständigkeit, bevor der erste Handwerker kommt.

Der nächste Schaden über dem Laden. Erledigt, bevor der Mieter die Miete kürzt.

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Typische Schäden im Wohn- und Geschäftshaus.

  • Wasser von oben in die Gewerbeeinheit.Aus der Wohnung im ersten Stock in die Praxis darunter. Der Gewerbemieter meldet Betriebsunterbrechung, die Wohnungsmieterin Mietminderung. Zwei Ansprüche, ein Ursprung. Der Agent führt sie in einer Akte zusammen.
  • Brand in der Gastronomie.Fettbrand in der Küche, Rauch im Treppenhaus, Wohnungen tagelang unbewohnbar. Feuerwehr, Gutachter, Sanierung und drei Versicherer: Gebäude, Inhalt, Haftpflicht des Betreibers.
  • Glasbruch am Schaufenster.Vandalismus, Fahrzeug, Sturm. Notverglasung in der Nacht, sonst steht der Laden offen. Ob Gebäude- oder Glasversicherung zahlt, steht im Vertrag und muss in der Akte belegt sein.
  • Rückstau in Lager und Technikräumen.Der Warenbestand des Mieters ist Inhaltssache, Elektrik und Estrich sind Gebäudesache. Die Trennung entscheidet, wer wem was ersetzt.
Zuständigkeiten · Wohn- und Geschäftshaus
MeldetWohnungsmieter und Gewerbemieter, dieselbe Nummer
Beauftragt NotdienstVerwaltung, mit den Öffnungszeiten des Gewerbes im Blick
Entscheidet über SanierungEigentümer; beim Mieterausbau der Gewerbemieter
Zahlt GebäudeGebäudeversicherung des Eigentümers
Zahlt Inhalt und BetriebsunterbrechungVersicherungen des Gewerbemieters
Zahlt HausratHausratversicherung der Wohnungsmieter

Worauf es bei der Police der Mischnutzung ankommt.

Der Agent liefert Objektdaten, Nutzungen je Einheit und die Schadenhistorie. Die Prüfung der Police bleibt bei Ihrem Versicherer.

Nutzung im Vertrag aktuell

Die Police muss die tatsächliche Nutzung im Erdgeschoss nennen. Aus dem Büro wird ein Café: anzeigen, sonst kürzt der Versicherer wegen Gefahrerhöhung (§ 23 VVG).

Mietausfall auch für Gewerbe

Viele Verträge begrenzen den gewerblichen Mietausfall stärker als den für Wohnraum. Bei einem großen Erdgeschoss ist das der teuerste Posten.

Glas für Schaufenster und Gemeinschaftsflächen

Große Scheiben, Türen, Vordächer. Die Gebäudeversicherung deckt Glas meist nur, wenn ein versicherter Fall wie Sturm oder Feuer die Ursache ist. Alles andere braucht die Glasversicherung.

Leitungswasser samt Rohrnetz

Bruch- und Frostschäden an Zu- und Ableitungen, auch außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück. Bei älteren Objekten die wichtigste Klausel.

Elementar

Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Schneedruck. Ohne Elementarbaustein bleibt der Kellerschaden am Eigentümer hängen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Kunden der Gewerbeeinheit sind Besucher Ihres Gebäudes. Der Sturz auf der Außentreppe geht an den Eigentümer, nicht an den Laden.

naest vermittelt keine Versicherungen und berät nicht zu Deckungen. Die Prüfung der Police bleibt beim Versicherer.

Fragen aus der Verwaltung gemischter Objekte.

Was der Agent tut, was er nicht tut, und wer am Ende entscheidet.

Der Gewerbemieter hat sein Ladenlokal selbst ausgebaut. Wessen Schaden ist das?

Mieterausbau ist in der Regel Sache des Mieters und seiner Inhaltsversicherung, das Gebäude Sache des Eigentümers. Der Agent hat den Mietvertrag je Einheit hinterlegt und ordnet die Positionen in der Akte zu. Was strittig bleibt, geht mit der Akte an den Fachanwalt, nicht an den Agenten.

Was passiert mit dem Laden, wenn die Wohnung darüber saniert wird?

Der Agent plant Lärm- und Wasserarbeiten mit den Öffnungszeiten des Gewerbes und informiert den Gewerbemieter vorab. Die Betriebsunterbrechung ist Sache seiner Versicherung, gut geplante Arbeiten sind Ihre.

Muss ich den Versicherer über einen Mieterwechsel informieren?

Wenn sich die Nutzung ändert, ja (§ 23 VVG). Aus einer Boutique wird ein Imbiss: Das ist eine Gefahrerhöhung. Der Agent erinnert bei jedem Mieterwechsel im Erdgeschoss daran und bereitet die Anzeige an den Versicherer vor.

Läuft das auch mit Ärztehäusern und Praxen?

Ja. Praxen haben eigene Anforderungen: Hygiene, Patientendaten, Geräte. Der Agent spricht bei einem Schaden zuerst den Praxisbetreiber an, dann den Rest des Hauses.

Weitere Objekttypen

Jeder Objekttyp hat eigene Schadenmuster, Zuständigkeiten und Klauseln.

Der nächste Schaden kommt über dem Laden an. Erledigen lassen.

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Danke. Wir melden uns mit der Muster-Akte und einem Terminvorschlag.

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